- 02. Dezember 2025
- Sicherheit & Praxis
- Rüdiger Abele
2026 im Überblick: Hauptuntersuchung, Euro 7 und Next Generation eCall – das ändert sich
Von blauer Plakette bis Führerschein-Umtausch: Die wichtigsten Neuerungen für Fahrzeughalter, Unternehmen und Fahrschulen – mit Fokus auf Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr.

Führerschein: Frist bis 19. Januar 2026
Wer seinen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 in den fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Nach Fristablauf droht bei Kontrollen ein Verwarngeld von zehn Euro. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig, die Gebühr beträgt 25 Euro. Nächste Etappe: Am 19. Januar 2027 sind Kartenführerscheine dran, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Hauptuntersuchung 2026: Blaue Plakette wird fällig
Alle Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO. Nach bestandener Prüfung gibt es die braune Plakette – und der nächste Termin steht 2028 an. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt die Drei-Jahres-Frist, sie erhalten im kommenden Jahr die rosafarbene Plakette. Die HU ist essenziell für die Betriebserlaubnis und ein zentraler Baustein für Sicherheit im Straßenverkehr und Umweltschutz. Gut zu wissen: Das bundesweite Netzwerk der GTÜ-Partner führt die HU in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung durch.
Digitaler Kfz-Schein
Bereits vor einigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose Handy-App „i-Kfz“ veröffentlicht. In ihr lassen sich unter anderem Kfz-Scheine digital hinterlegen. Zudem erinnert sie auf Wunsch an den HU-Termin. Wenn der Fahrzeugschein korrekt hinterlegt ist, genügt bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands das Vorzeigen per App – das Papierdokument kann zuhause bleiben. Per QR-Code lässt sich ein Kfz-Schein auch anderen App-Nutzern zur Verfügung stellen, etwa Familienangehörigen, die das Fahrzeug ebenfalls nutzen. „i-Kfz“ ist in den App-Stores zu iOS und Android erhältlich.
Fahrausbildung: digitaler, flexibler – und günstiger?
Für 2026 plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform der Ausbildung. Sie würde Fahrschulen neue Spielräume eröffnen und Fahrschülerinnen und Fahrschülern mehr Flexibilität und geringere Kosten geben. Theorieeinheiten könnten künftig per App absolviert werden, auch von zuhause. Die bisherigen Tagesobergrenzen für Theorieunterricht könnten entfallen. Bund und Länder verhandeln außerdem über eine deutliche Reduzierung und Aktualisierung des Fragenkatalogs der theoretischen Prüfung. Die Praxis betreffen die geplanten Änderungen ebenfalls: Teile der Fahrstunden sollen im Simulator stattfinden dürfen, und bei den Sonderfahrten (Nacht, Überland, Autobahn) sind geringere Umfänge im Gespräch.
Euro 7 und Kosten: Umwelt und Geldbeutel im Blick
Ab dem 29. November 2026 startet stufenweise die Abgasnorm Euro 7 für erstmals zugelassene, neu entwickelte Pkw und leichte Transporter. Ab dem 29. November 2027 gilt die Norm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen die Vorgaben ab 2028/2029. Während klassische Grenzwerte weitgehend stabil bleiben, weitet Euro 7 den Fokus: Erfasst werden künftig ultrafeine Partikel ab 10 Nanometer (bei Ottomotoren). Erstmals reguliert sind auch Reifen- und Bremsabrieb – mit EU-weiten Grenzwerten ab 2035. Abgasreinigungssysteme müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen. Für E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride kommen Haltbarkeitsvorgaben für die Antriebsbatterie hinzu. Manipulationsschutz und Datenkontrolle werden verschärft. Parallel steigt im Zuge der nationalen CO₂-Bepreisung ab Januar 2026 der CO₂-Preis auf 55 bis 65 Euro pro Tonne – spürbare Teuerungen an der Zapfsäule sind zu erwarten. Für rein elektrische Dienstwagen wird die Grenze der „0,25-Regelung“ beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Betrieb und Kontrolle: Intelligente Fahrtenschreiber
Ab dem 1. Juli 2026 sind im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr intelligente Fahrtenschreiber für alle Lkw und Transporter ab 2,5 Tonnen verpflichtend. Das erleichtert Kontrollen, stärkt die Durchsetzung von Lenk- und Ruhezeiten, sorgt für fairen Wettbewerb – und unterstützt die Sicherheit im Straßenverkehr.
Notrufsystem: Next Generation eCall
Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur noch mit dem „Next Generation eCall“. Das System ersetzt die bisherige 2G-/3G-Technik und erhöht Verfügbarkeit und Genauigkeit. Wichtig für die Praxis: Ab 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen – ein Plus für Sicherheit im Straßenverkehr, besonders bei schweren Unfällen.
Fazit
2026 bündelt somit zentrale Weichenstellungen: Führerschein-Umtausch bis 19. Januar 2026, HU-Pflicht für Fahrzeuge mit blauer Plakette, dazu der Start von Euro 7 und der Next Generation eCall. Wer Fristen und Prüfungen rechtzeitig plant, bleibt rechtssicher unterwegs und leistet einen Beitrag zu Sicherheit und Umweltschutz – und bei der HU unterstützen die GTÜ-Partner alle motorisierten Verkehrsteilnehmer.