Schaden am Fahrrad? Ein Gutachten hilft

Gerade bei teuren Bikes sind die GTÜ-Experten gefragt.

Fahrräder sind längst nicht mehr nur ein Freizeitvergnügen. Hochwertige Modelle wie Pedelecs und Rennräder kosten oft mehrere Tausend Euro. Bei Unfällen oder Schäden ist eine detaillierte Begutachtung daher sinnvoll. Das übernehmen die Fahrradsachverständigen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Mehr Unfälle, mehr Gutachten

Teure Fahrräder werden zunehmend populär, entsprechend steigt auch die Zahl der Unfälle mit diesen Rädern. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2023 rund 23.900 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, elfmal mehr als 2014. Dies verdeutlicht den Bedarf an professionellen Fahrradgutachten. Sie helfen, Schadensansprüche korrekt und vollumfänglich zu ermitteln. Dazu gehört auch Schutzkleidung wie Helm, Jacke und Schuhe, denn Schäden daran können ebenfalls von Versicherungen ersetzt werden.

So läuft ein Fahrradgutachten ab

Ein Fahrradgutachten beginnt mit einer gründlichen Untersuchung des beschädigten Fahrrads. Experten wie Stefan Krone, Inhaber des Ingenieurbüros Krone und GTÜ-Partner, prüfen alle Komponenten auf Schäden. Dazu nimmt er das Bike im Bedarfsfall auseinander. „Es gilt der Grundsatz: Jeder Schaden ist individuell. Er muss genau angeschaut werden, damit der entstandene Sachschaden geltend gemacht werden kann“, erklärt Krone. Dabei kommen spezielle Methoden wie die akustische Resonanzanalyse oder der Einsatz fluoreszierender Substanzen unter UV-Licht zum Einsatz. Diese ermöglichen ein präzises Erfassen selbst kleinster Risse, wichtig für Fahrradkomponenten aus leichtem Karbonfaser-Verbundmaterial.

Reparatur oder Totalschaden?

Nach der Schadensaufnahme berechnet der Gutachter die Kosten für eine mögliche Reparatur. Diese lohnt sich oftmals nicht, besonders bei größeren Unfällen. „Bei Fahrrädern resultieren umfangreiche Schäden fast immer in einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Grund ist ganz einfach: Oft ist der Rahmen beschädigt und müsste ausgetauscht werden. Er kostet jedoch als einzelnes Ersatzteil viel mehr als in einem neuen Fahrrad frisch aus der Fabrik“, erläutert Krone.

Es geht um den Marktwert

Doch selbst in solchen Fällen ermöglicht das Gutachten dem Besitzer, vollständig den Wiederbeschaffungswert des Zweirads und des beschädigten Zubehörs sowie der Schutzkleidung bei der Versicherung geltend zu machen. „Das Gutachten berücksichtigt immer den aktuellen Marktwert, den technischen Zustand, wertsteigernde Änderungen sowie Instandsetzungsverfahren“, weiß Krone.

Auch bei Materialfehlern hilfreich

Fahrradgutachten sind nicht nur bei Unfällen wichtig. Auch bei Defekten beispielsweise aufgrund fehlerhafter Komponenten können sie helfen. „Wenn materialbedingte Schäden an einem Fahrrad auftreten, etwa wegen eines fehlerhaft gefertigten Bauteils, ist ein Beweissicherungsgutachten oftmals sinnvoll, um Ansprüche durchzusetzen und den Schaden vom Fahrradhersteller ersetzt zu bekommen“, sagt der GTÜ-Experte.

Unabhängige Gutachten sind entscheidend

Fahrradgutachten sollten stets von unabhängigen und fachkundigen Experten durchgeführt werden. Die GTÜ bietet mit ihrem flächendeckenden Netzwerk diese Dienstleistung an. „Wir Sachverständige sind weisungsfrei und ungebunden. Wir beraten immer neutral und behalten die Interessen des Kunden im Fokus“, sagt Krone. Unabhängigkeit und Neutralität stehen dabei im Vordergrund, um stets die Interessen des Kunden zu wahren.

Barfußfahren: Freiheit oder Risiko?

Flip-Flops auf den Pedalen sind nicht ungefährlich

Die Temperaturen steigen, und viele Menschen greifen zu luftigen Flip-Flops oder entscheiden sich für komplett bloße Füße. Ist es erlaubt und sinnvoll, barfuß Auto oder Fahrrad zu fahren? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH widmet sich dieser Frage.

Barfuß ist nicht ausdrücklich verboten

Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland nicht verboten. Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch andere gesetzliche Bestimmungen untersagen es ausdrücklich. Jeder Verkehrsteilnehmer kann frei entscheiden, ob er barfuß, in Sandalen, Flip-Flops oder festem Schuhwerk unterwegs ist. Wichtig ist dennoch Paragraf 1 der StVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die Botschaft ist deutlich: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk sind unbedingt zu vermeiden.

Mangelnder Halt auf den Pedalen

Das Fahren ohne festes Schuhwerk birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Beim Autofahren fehlt ohne Schuhe der volle Halt auf den Pedalen, was die Kraftübertragung beeinträchtigen kann. Dies kann fatale Folgen haben, beispielsweise wenn der Fuß vom Bremspedal rutscht und das Fahrzeug nicht rechtzeitig gestoppt werden kann. Auch die Verletzungsgefahr für die Füße bei einem Unfall ist höher. Die GTÜ rät dringend dazu, stets festes Schuhwerk zu tragen, um eine optimale Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren.

Mögliche Konsequenzen bei Unfällen

Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk problematisch sein. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem die Schuld eigentlich beim Unfallgegner liegt, könnte dem barfüßigen Fahrer eine Mitschuld zugewiesen werden, wenn der Unfall mit festem Schuhwerk vermeidbar gewesen wäre. Die Vollkaskoversicherung könnte in solchen Fällen Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit mindern oder ganz verweigern.

Beim Radeln hohe Verletzungsgefahr

Fürs Fahrradfahren gibt es ebenfalls keine gesetzliche Vorschrift, die das Tragen von Schuhen ausdrücklich vorschreibt. Doch auch dabei ist ein sicherer Halt auf den Pedalen essenziell, um das Rad jederzeit voll zu beherrschen. Zudem ist die Verletzungsgefahr hoch, wenn der Fuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen gerät. Sicherheit im Straßenverkehr geht vor: Die GTÜ rät daher auch Radfahrern, stets geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Kinder im Auto? Aber sicher!

Die Tipps der GTÜ für Ferienfahrten und Alltag

Ob es nun ans Meer geht oder in die Berge: Demnächst packen viele Familien ihre Koffer und starten mit dem Auto in die Sommerferien. Für Kinder ist der Urlaub ein Highlight. Wichtig ist aber auch, dass sie im Auto sicher unterwegs sind. Die GTÜ verweist auf ein Quartett für Sicherheit an Bord. Vier Tipps, die auf der Fahrt in die Ferien genauso wie bei jeder anderen Alltagstour gelten

Sicher sitzen!

Moderne Autos vermitteln zurecht ein Gefühl der Sicherheit. Aber aufgepasst: Kinder sind im Straßenverkehr nicht nur gefährdet, wenn sie zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, sondern auch als Passagiere im Pkw. Deshalb sind passende Rückhalteeinrichtungen ganz wichtig. Die Regeln dafür sind klar: Ab der Geburt sind Kindersitze vorgeschrieben, die zu Alter, Größe und Gewicht der jungen Mitfahrer passen. Das beginnt mit Sitzschalen für die Kleinsten, danach folgen Kindersitze für die etwas Älteren. Die Kindersitzpflicht gilt bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von 1,50 Meter. Falls der Dreipunktsicherheitsgurt danach noch nicht optimal sitzt, ist eine Sitzerhöhung sinnvoll.

Cooles Klima!

Die Aussicht auf Strand und Sonnenschein verspricht einen tollen Sommerurlaub. Aber während der Fahrt kann das Klima stressig sein, und wer will schon eine hitzige Atmosphäre im Auto. Ein paar einfache Tricks helfen: Kinder auf der Rückbank können durch eine Beschattung vor direkter Wärme- und UV-Einstrahlung geschützt werden. Hier unbedingt darauf achten, dass der Blick des Fahrers nach hinten nicht beeinträchtigt wird. Genauso wichtig sind ausreichendes Trinken und genügend Pausen. Davon profitiert im Sommer die ganze Familie. Eine Klimaanlage macht die Fahrt komfortabel, der Unterschied zur Außentemperatur sollte aber nicht zu groß sein – Experten empfehlen 22 bis 25 Grad Celsius an Bord. Noch einmal zur Erinnerung: Kinder im Sommer auf keinen Fall allein im parkenden Auto lassen. Denn das Fahrzeug kann sich auch in kurzer Zeit gefährlich aufheizen.

Perfekt gepackt?

Ein stressfreier Start der Ferienfahrt kann erheblich zur Sicherheit beitragen. Das gilt gerade dann, wenn die gesamte Familie mit großem Gepäck an Bord ist. Eine entspannte Vorbereitung hilft deshalb: Ist alles eingepackt? Kleidung, Unterlagen, das Lieblingsspielzug und bei Auslandsreisen ein aktuelles Reisedokument für die Kinder – das sollte an Bord sein. Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, stattdessen gibt es Personalausweis oder Reisepass. Auch Impfpässe der Kinder gehören ins Gepäck, genauso wie die Dokumente der Auslandskrankenversicherung.

Gute Laune statt Langeweile!

Je länger die Autofahrt in den Urlaub dauert, desto eher langweilen sich Kinder an Bord. Am besten hilft dagegen ein kleines, analoges Unterhaltungsprogramm: Ratespiele zur Umgebung sind ein Klassiker. Und natürlich ist die gemeinsame Vorfreude auf die Ferien mit Ideen und Wünschen für die kommenden Tage ein wichtiges Thema an Bord. Pausen sorgen ebenfalls für Abwechslung. Es muss nicht immer die Raststätte an der Autobahn sein – auch kleine Ausflüge zu interessanten Zielen an der Route lohnen sich. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Freilichtmuseum und anschließendem Picknick? Danach geht es entspannt auf die weitere Reise.