Wenn das Haustier zum Passagier wird

Bei vierbeinigen Mitfahrern im Auto gilt es einiges zu beachten.

Wer Haustiere im Auto transportiert, denkt meist zuerst ans Wohlbefinden des Begleiters. Was viele nicht wissen: Im Fahrzeug gelten strenge Vorschriften zur Sicherung von Tieren, die im Ernstfall Leben retten können. Denn ein ungesichertes Tier kann bei einem Unfall zur lebensgefährlichen Gefahr für die Menschen im Auto werden – und natürlich selbst zu Schaden kommen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat vier gute Tipps, wie die Fahrt sicher und stressfrei wird.

Tierische Vorschriften

Beim Transport von Tieren im Auto sind gesetzliche Vorschriften zu beachten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) betrachtet Tiere im Fahrzeug als Ladung, die ordnungsgemäß gesichert werden muss. Somit ist dies nicht allein eine Frage des Verantwortungsbewusstseins, sondern auch eine Pflicht. Wer sie nicht beachtet, dem drohen ein Bußgeld und sogar ein Flensburg-Punkte.

Gut gesichert unterwegs

Es gibt verschiedene Methoden, Tiere sicher im Auto zu transportieren. Für kleinere Tiere wie Katzen oder kleine Hunde eignen sich Transportboxen, die am besten im Fußraum oder auf der Rückbank gesichert werden. Alternativ können etwa für Hunde spezielle Anschnallgurte verwendet werden, die den Vierbeiner bei einem Unfall schützen, ohne seine Bewegungsfreiheit zu stark einzuschränken. Wichtig ist, dass das Sicherungssystem zu Größe und Gewicht des Tieres passen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Der Fachhandel bietet hier eine Vielzahl von Lösungen.

Alles an seinem Platz

Wer einen Kombi hat: Dort lassen sich größere Transportboxen prima im Gepäckabteil unterbringen. Bitte ebenfalls mit Gurten sichern. Idealerweise kommen auch größere Hunde in eine Transportbox. Denn ein Trenngitter zum Passagierraum verhindert zwar, dass das Tier nach vorn geschleudert wird, doch dann prallt es auf die Metallstangen – mit möglichen gesundheitlichen Folgen.

Alles Gewöhnungssache

Wenn das Autofahren neu ist für das Tier: Eine langsame Gewöhnung durch kurze Fahrten kann helfen, Stress zu reduzieren. Bei längeren Fahrten sollten regelmäßige Pausen eingeplant werden, in denen das Tier sich bewegen und trinken kann. Ebenso sollte das Fahrzeug gut belüftet sein, um einen Hitzestau zu vermeiden. Ein entspanntes und gesichertes Tier trägt maßgeblich zu einer stressfreien und sicheren Fahrt bei.

Schaden am Fahrrad? Ein Gutachten hilft

Gerade bei teuren Bikes sind die GTÜ-Experten gefragt.

Fahrräder sind längst nicht mehr nur ein Freizeitvergnügen. Hochwertige Modelle wie Pedelecs und Rennräder kosten oft mehrere Tausend Euro. Bei Unfällen oder Schäden ist eine detaillierte Begutachtung daher sinnvoll. Das übernehmen die Fahrradsachverständigen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Mehr Unfälle, mehr Gutachten

Teure Fahrräder werden zunehmend populär, entsprechend steigt auch die Zahl der Unfälle mit diesen Rädern. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2023 rund 23.900 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, elfmal mehr als 2014. Dies verdeutlicht den Bedarf an professionellen Fahrradgutachten. Sie helfen, Schadensansprüche korrekt und vollumfänglich zu ermitteln. Dazu gehört auch Schutzkleidung wie Helm, Jacke und Schuhe, denn Schäden daran können ebenfalls von Versicherungen ersetzt werden.

So läuft ein Fahrradgutachten ab

Ein Fahrradgutachten beginnt mit einer gründlichen Untersuchung des beschädigten Fahrrads. Experten wie Stefan Krone, Inhaber des Ingenieurbüros Krone und GTÜ-Partner, prüfen alle Komponenten auf Schäden. Dazu nimmt er das Bike im Bedarfsfall auseinander. „Es gilt der Grundsatz: Jeder Schaden ist individuell. Er muss genau angeschaut werden, damit der entstandene Sachschaden geltend gemacht werden kann“, erklärt Krone. Dabei kommen spezielle Methoden wie die akustische Resonanzanalyse oder der Einsatz fluoreszierender Substanzen unter UV-Licht zum Einsatz. Diese ermöglichen ein präzises Erfassen selbst kleinster Risse, wichtig für Fahrradkomponenten aus leichtem Karbonfaser-Verbundmaterial.

Reparatur oder Totalschaden?

Nach der Schadensaufnahme berechnet der Gutachter die Kosten für eine mögliche Reparatur. Diese lohnt sich oftmals nicht, besonders bei größeren Unfällen. „Bei Fahrrädern resultieren umfangreiche Schäden fast immer in einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Grund ist ganz einfach: Oft ist der Rahmen beschädigt und müsste ausgetauscht werden. Er kostet jedoch als einzelnes Ersatzteil viel mehr als in einem neuen Fahrrad frisch aus der Fabrik“, erläutert Krone.

Es geht um den Marktwert

Doch selbst in solchen Fällen ermöglicht das Gutachten dem Besitzer, vollständig den Wiederbeschaffungswert des Zweirads und des beschädigten Zubehörs sowie der Schutzkleidung bei der Versicherung geltend zu machen. „Das Gutachten berücksichtigt immer den aktuellen Marktwert, den technischen Zustand, wertsteigernde Änderungen sowie Instandsetzungsverfahren“, weiß Krone.

Auch bei Materialfehlern hilfreich

Fahrradgutachten sind nicht nur bei Unfällen wichtig. Auch bei Defekten beispielsweise aufgrund fehlerhafter Komponenten können sie helfen. „Wenn materialbedingte Schäden an einem Fahrrad auftreten, etwa wegen eines fehlerhaft gefertigten Bauteils, ist ein Beweissicherungsgutachten oftmals sinnvoll, um Ansprüche durchzusetzen und den Schaden vom Fahrradhersteller ersetzt zu bekommen“, sagt der GTÜ-Experte.

Unabhängige Gutachten sind entscheidend

Fahrradgutachten sollten stets von unabhängigen und fachkundigen Experten durchgeführt werden. Die GTÜ bietet mit ihrem flächendeckenden Netzwerk diese Dienstleistung an. „Wir Sachverständige sind weisungsfrei und ungebunden. Wir beraten immer neutral und behalten die Interessen des Kunden im Fokus“, sagt Krone. Unabhängigkeit und Neutralität stehen dabei im Vordergrund, um stets die Interessen des Kunden zu wahren.

Barfußfahren: Freiheit oder Risiko?

Flip-Flops auf den Pedalen sind nicht ungefährlich

Die Temperaturen steigen, und viele Menschen greifen zu luftigen Flip-Flops oder entscheiden sich für komplett bloße Füße. Ist es erlaubt und sinnvoll, barfuß Auto oder Fahrrad zu fahren? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH widmet sich dieser Frage.

Barfuß ist nicht ausdrücklich verboten

Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland nicht verboten. Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch andere gesetzliche Bestimmungen untersagen es ausdrücklich. Jeder Verkehrsteilnehmer kann frei entscheiden, ob er barfuß, in Sandalen, Flip-Flops oder festem Schuhwerk unterwegs ist. Wichtig ist dennoch Paragraf 1 der StVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die Botschaft ist deutlich: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk sind unbedingt zu vermeiden.

Mangelnder Halt auf den Pedalen

Das Fahren ohne festes Schuhwerk birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Beim Autofahren fehlt ohne Schuhe der volle Halt auf den Pedalen, was die Kraftübertragung beeinträchtigen kann. Dies kann fatale Folgen haben, beispielsweise wenn der Fuß vom Bremspedal rutscht und das Fahrzeug nicht rechtzeitig gestoppt werden kann. Auch die Verletzungsgefahr für die Füße bei einem Unfall ist höher. Die GTÜ rät dringend dazu, stets festes Schuhwerk zu tragen, um eine optimale Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren.

Mögliche Konsequenzen bei Unfällen

Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk problematisch sein. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem die Schuld eigentlich beim Unfallgegner liegt, könnte dem barfüßigen Fahrer eine Mitschuld zugewiesen werden, wenn der Unfall mit festem Schuhwerk vermeidbar gewesen wäre. Die Vollkaskoversicherung könnte in solchen Fällen Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit mindern oder ganz verweigern.

Beim Radeln hohe Verletzungsgefahr

Fürs Fahrradfahren gibt es ebenfalls keine gesetzliche Vorschrift, die das Tragen von Schuhen ausdrücklich vorschreibt. Doch auch dabei ist ein sicherer Halt auf den Pedalen essenziell, um das Rad jederzeit voll zu beherrschen. Zudem ist die Verletzungsgefahr hoch, wenn der Fuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen gerät. Sicherheit im Straßenverkehr geht vor: Die GTÜ rät daher auch Radfahrern, stets geeignetes Schuhwerk zu tragen.