Geht gar nicht: Motor im Stand warmlaufen lassen

Die GTÜ hat Tipps für frostige Wintertage.

Nach frostig kalten Nächten gibt es manches zu beachten

Zugegeben, es ist an eisigen Wintertagen verlockend, das Auto zu starten und erst danach mit dem Freikratzen der Scheiben zu beginnen. Das wird nach und nach einfacher, wenn die Fahrzeugheizung oder auch feine Heizdrähte in der Front- und Heckscheibe von innen helfen. Doch halt. Ist es nicht so, dass der kalte Motor im Stand nicht unnötig laufen sollte – und sogar verboten ist? Und wie steht es um technische Aspekte und den Umweltschutz? Die GTÜ klärt auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug nach frostigen Winternächten.

Den Sündern drohen Bußgelder

Der Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt aus gesetzgeberischer Sicht keine Fragen offen beim Thema Warmlaufenlassen des Motors im Stand: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“, heißt es gleich im ersten Absatz. Immerhin 80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können beim Verstoß gegen diesen Paragrafen verhängt werden. Und es gibt überall Nachbarn, die hingucken und hinhören…

Lieber gleich losfahren

Vor allem aber gibt es eine Reihe von Argumenten, dass dieser Start am eisigen Morgen der Umwelt schadet und die Technik belastet. Für die Umwelt ist der Ausstoß kurz nach dem Motorstart besonders schädlich, weil der Katalysator erst nach einer Aufwärmphase seine reinigende Wirkung entfalten kann. Diese Aufwärmphase streckt sich, weil die notwendige Temperatur im Leerlauf erst nach geraumer Zeit erreicht ist und keinesfalls binnen weniger Minuten. Auch der Motor selbst kommt im Stand erst nach relativ langer Zeit auf seine Betriebstemperatur. Selbst nach mehreren Minuten erwärmt sich das Motoröl nur um wenige Grad Celsius. Ähnlich verhält es sich mit der Heizung. Die wärmt den Innenraum erst mit dem Anstieg der Kühlwassertemperatur. Die GTÜ rät daher, sofort nach dem Motorstart loszufahren. 

Nur warmes Motoröl arbeitet perfekt

Allerdings kann das Motoröl erst bei 80 bis 120 Grad bewegliche Teile wie Lager oder Kolben gut gegen schädliche Reibung schützen. Bei niedrigen Drehzahlen entfaltet auch die Ölpumpe nicht ihr volles Potenzial. Resultat aus beiden Faktoren: Der Motor wird zunächst nicht ideal geschmiert und verschleißt schneller. Umkehrschluss: Bis das Öl im Motor seine Betriebstemperatur erreicht hat, sollte dem Motor niemals Volllast abverlangt werden. Die Öltemperatur aber zeigen nur wenige Autos an. Die Kühlwassertemperatur hingegen oft, doch diese ist nur ein eingeschränkter Indikator zur Motortemperatur: Wasser erwärmt sich erheblich schneller als Öl. Aus Erfahrung können bei zurückhaltender Fahrweise durchaus 20 Minuten oder mehr vergehen, bis das Motoröl seine optimale Schmierfähigkeit erreicht.

Ideal ist eine Standheizung

Überaus komfortabel wird es für Laternenparker, wenn das Auto eine Standheizung hat. Die lässt sich nachrüsten, selbst mobile Geräte werden angeboten. Viele Standheizungen lassen sich per Fernbedienung einschalten oder über eine Zeitschaltuhr. Zu Fahrtbeginn sind die Scheiben eisfrei, und der Innenraum und lädt angenehm temperiert zum Einsteigen ein. Manche Systeme wärmen sogar den Motor vor. Ohne Standheizung können Frostschutzfolien das Zufrieren der Frontscheibe verhindern, so dass das ungeliebte Freikratzen erspart bleibt.

Bitte mit Vorsicht genießen: Die Mahlzeit im Auto

Zurückhaltung beim Essen und Trinken während der Fahrt

Kleine Stärkung zwischendurch: Im stehenden Fahrzeug kein Problem

Kurz nach der Abfahrt mit dem Wagen ein schneller Halt beim Bäcker oder doch ein Stopp beim Imbiss mit Autoschalter? Wo die Zwischenmalzeit anschließend verzehrt wird, ist ja klar – während der Fahrt, häufig zwischen zwei Terminen. Ausdrücklich verboten ist das nicht. Die GTÜ rät mit Blick auf die Sicherheit aber dennoch davon ab und möchte die Autofahrerinnen und Autofahrer mit hungrigem Magen dazu anregen, sich die grundsätzliche Situation zu vergegenwärtigen. 

Sich selbst und andere nicht gefährden

Direkt greift der Gesetzgeber das Thema Essen am Steuer nicht auf. Indirekt tut er es schon: Im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, „die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO). Und weiter: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 2 StVO). Daraus ist leicht abzuleiten, dass die Konzentration auf den Verkehr nicht leiden darf. Wenn sich beispielsweise die Aufmerksamkeit auf die Mahlzeit richtet, kann es rasch zu einer Gefährdung anderer kommen.

Am besten isst nur der Beifahrer während der Fahrt

Essen als Versicherungsfall

Gerichtsurteile gibt es zahlreich zu Unfällen, bei denen Ablenkung nachgewiesenermaßen der Auslöser oder ein fördernder Faktor war. Fahrlässigkeit und Teilschuld – darum geht es dann meist. Manche Kfz-Versicherung lehnt die Regulierung solch fahrlässig verursachter Schäden ab.

Höchstens kleine Mahlzeiten

Klar, ein Schnitzel mit Messer und Gabel auf den Knien zu zerkleinern dürfte einer groben Fahrlässigkeit recht nahekommen. Eine Gabel allein für den Salat aus der Kunststoffschale ist zwar besser zu handhaben, doch der Blick wird sich immer wieder nach unten richten – trifft die Gabel die Tomate, tropft Salatsoße bereits auf Hose oder Rock? Umkehrschluss: Sandwich, Müsliriegel & Co. lassen sich nebenbei besser verzehren. Jedenfalls, solange fürs Abbeißen nur eine Hand vom Steuer genommen wird – was natürlich auch nicht ideal ist, um in Gefahrensituationen perfekt reagieren zu können.

Wasser trinken im Stehen

Es gehört zum Allgemeinwissen, dass zu wenig Flüssigkeit die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt und die Konzentration und Reaktionsfähigkeit verringert. Genau deswegen sollten Autofahrer vor allem bei längeren Fahrten das Wassertrinken nicht vergessen. Passt eine kleine Pause wirklich nicht zur Routenplanung, empfehlen sich Flaschen, die sich mit einer Hand öffnen lassen.

Kurze Trinkpause

Blindflug vermeiden

Unabhängig davon, ob es um die Wurst geht oder das Öffnen einer Flasche: Schon eine Ablenkung von nur einer Sekunde vom Straßenverkehr ist riskant. So fährt man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“, wenn sich die Konzentration nicht auf den Verkehr richtet. Bei 130 km/h sind es sogar schon mehr als 35 Meter.

Nicht verboten – während der Fahrt aber nicht zu empfehlen (Bild: apho / Unsplash)

Stets Vorsicht walten lassen

Es geht nicht nur ums Essen allein: Wie verhält es sich mit dem Rauchen am Steuer, wie mit dem Hören lauter Musik? Auch hier gilt, ausdrücklich verboten ist beides nicht. Aber die Aufmerksamkeit auf das Fahren des Pkw sollte keinesfalls gestört oder das Martinshorn eines Rettungswagens überhört werden. Gefragt ist immer die eigene Verantwortung. Anders gesagt: Die Vorsicht sollte stets mitfahren.

Musik macht Spaß – solange die Konzentration nicht leidet

Der Winter darf nicht unterschätzt werden

Warum die GTÜ eine gute Vorbereitung empfiehlt

Fahrspaß auch im Winter – aber sicher

Bleibt dieser Winter nur ein Märchen? Manche Menschen behaupten angesichts des aktuellen Klimatrends genau dies. Sollte es für Autofahrerinnen und Autofahrer doch an einem oder anderen Tag anders kommen, bietet sich bei Eis und Schnee eine simple Lösung an: Das Auto stehen lassen. Wer jedoch auf sein Fahrzeug angewiesen ist, für den hat die GTÜ wichtige Tipps.

1. Winter lässt sich trainieren

Wer noch keinen richtigen Winter mitgemacht hat, der kann sich im Fahrsicherheitstraining darauf vorbereiten, was zu tun ist, wenn die Reifenhaftung auf Schnee, Schneematsch oder gar Eis nachlässt.

2. Vorsicht, wo es schattig ist

In den frühen Morgenstunden fallen die Temperaturen oft auf den tiefsten Punkt. Wer früh losfahren muss, sollte ganz besonders auf mögliche Gefahren achten. Schon bei Plusgraden von fünf Grad Celsius und weniger können Fahrbahnabschnitte mit Reif oder gar Eis überzogen sein. Kritisch sind vor allem schattige Passagen oder Brücken, wo Nässe erfahrungsgemäß schneller gefriert.

3. Fahren mit viel Gefühl

Untersuchungen belegen, dass sich der Bremsweg auf rutschigem Untergrund mitunter verdoppelt. Konsequenz: Stets mehr Abstand zum vorausfahrenden Wagen halten und Kreuzungen oder Ampeln behutsam anfahren. Das Gaspedal sollte im Winter eher gestreichelt werden als getreten. So kommt es gar nicht erst zu instabilen Fahrzuständen. Die können auch durch hektische Lenkbewegungen ausgelöst werden. Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe verhindert ein höherer Gang als üblich ein mögliches Durchdrehen der Antriebsräder. Automatikgetriebe sollten nicht in der Einstellung „Sport“ gefahren werden. Bei einem Wagen mit Antiblockiersystem (ABS) ist beherztes Bremsen unproblematisch. Und wenn nicht klar ist, ob eine Fahrbahn rutschig ist? Vorsichtiges Bremsen auf gerader und freier Strecke liefert Indizien.

4. Die richtigen Gummis

Milde Herbsttage verführen dazu, den richtigen Zeitpunkt für die Vorbereitung auf den Winter zu verpassen. Die Faustregel gilt: Von „O“ bis „O“ – also von Oktober bis Ostern – sollte der Wagen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Ausnahme bilden Ganzjahresreifen. Beide Varianten sollten über ein gutes Profil verfügen, die GTÜ-Experten raten die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern nicht auszureizen. Schon bei Temperaturen unter sieben Grad plus haften Winterreifen aufgrund ihrer Mischung selbst bei trockener Straße besser als Sommerreifen.

5. Checks bei der GTÜ

Bei langanhaltender Dunkelheit oder gar Nebel oder beidem ist es besonders wichtig, dass die Beleuchtung ordnungsgemäß funktioniert. Zahlreiche GTÜ-Prüfstellen bieten in Herbst und Winter einen kostenlosen Licht- und Reifencheck an. Er ist eine komfortable Möglichkeit, diese wichtigen Fahrzeugkomponenten gründlich prüfen zu lassen. Innen wie außen gründlich gereinigte Scheiben erhöhen die Verkehrssicherheit ebenso wie unbeschädigte Wischerblätter und eine mit Frostschutz aufgefüllte Scheibenwaschanlage.