Keine Angst mehr vor der Hauptuntersuchung

GTÜ-Partner bieten Service und Sicherheit rund um die Plakette.

Stundenlange Wartezeiten, Prüfer unter Stress – und die Sorge beim Autobesitzer: entdeckt er das kleine Rostloch hinten rechts? Seit 1951 werden Kraftfahrzeuge in Deutschland im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig geprüft. Nach bestandener Kontrolle gibt es seit 1961 die bis heute gängige HU-Plakette. Damals gibt es nur wenige Anlaufpunkte für dies Untersuchung. Die Prüfstellen sind angesichts der wachsenden Zahl von Personenwagen auf Deutschlands Straßen überlaufen. Einen halben Tag Urlaub für die HU einsetzen – das ist eher Regel als Ausnahme. Hinzu kommt, dass die Autos von damals längst nicht die Qualität von heute hatten. In dieser Gemengelage war manche Fahrt zur HU eine Zitterpartie.

Hauptuntersuchung ohne Stress

Seitdem hat sich viel geändert. Noch immer ist die HU gesetzlich vorgeschrieben. Aber es gibt mehr als eine Prüforganisation auf dem Markt, das hat die Schlangen vor den Prüfstellen nahezu aufgelöst. Zusätzlich wird die Untersuchung flexibel in vielen Kfz-Werkstätten durchgeführt. Per Terminvergabe kommt man flott durch den gesamten Ablauf.

Flächendeckendes Netzwerk

Am 28. Juni 1990 erkennt Baden-Württemberg als erstes Bundesland die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbh als amtliche Überwachungsorganisation gemäß Anlage VIII StVZO an, seit 1993 bietet die Prüforganisation den HU-Service in allen Bundesländern an. In aktuellen Zahlen ausgedrückt: Mehr als 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie zahlreiche qualifizierte Mitarbeitende stehen an 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 860 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner bereit, um nahezu sämtliche Fahrzeugarten unter die Lupe zu nehmen. Im Jahr 2023 haben die GTÜ-Partner fast fünf Millionen Hauptuntersuchungen ausgeführt.

Wissenswertes zur HU:

1. Sicher auf der Straße. Der Bremsentest offenbart es ganz genau: Packen die Bremsen fest genug zu? Und wenn ja, verzögern sie an jeweils einer Achse gleich stark? Falls nicht, droht Schleudergefahr bei starkem Bremsen. Der Prüfingenieur wirft einen kritischen Blick auf alle sichtbaren Bremsleitungen – sind sie dicht oder angerostet? Die Spielfreiheit der Lenkung wird überprüft und ebenso, ob Reifen und Räder zum Fahrzeug passen und ob die Reifen noch genügend Profiltiefe haben. Die Lichtanlage muss funktionieren bis hin zu Blinker oder Kennzeichenbeleuchtung. Falsch eingestellte Scheinwerfer blenden den Gegenverkehr.

Das Abarbeiten der umfangreichen HU-Richtlinie trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern kann auch Schäden samt teurer Reparatur ersparen. Wer sich auf die HU vorbereiten möchte: Viele Prüfpunkte kann man selbst vorab kontrollieren. Entsprechende Checklisten bietet die GTÜ für Pkw, Motorräder, Caravans oder landwirtschaftliche Zugmaschinen an: https://www.gtue.de/de/gtue/publikationen/checklisten/fuer-pkw.

2. Die Umwelt im Blick. Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA) ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie prüft bei modernen Fahrzeugen unter anderem, ob die Motor-Software dem Original entspricht und ob Katalysator oder Partikelfilter noch die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten.

3. Gebrauchtwagen. Wann muss der Wagen zur nächsten HU? Erfolgt diese noch vor dem Verkauf? Fragen wie diese sind wichtig bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf. Ist die HU bestanden, kann der Gebrauchtwagenkäufer davon ausgehen, dass viele wichtige Fahrzeugkomponenten in Ordnung sind. Das erhöht den Wert von Pkw oder Motorrad.

4. Der Termin. Der nächste Prüftermin lässt sich mit einem Blick in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder auf die Plakette am hinteren Nummernschild ablesen. Wichtig sind drei Merkmale – Farbe, Ziffern und Ausrichtung der Plakette. Sechs Farben folgen einander im jährlichen Wechsel, aus ihnen und der Ziffer im Mittelpunkt geht das Jahr der nächsten HU hervor. Derzeit sind das Grün für 2024, Orange für 2025 und Blau für 2026. Ergänzend benennt die Plakette über die Ziffer auf 12-Uhr-Position den Monat, in dem die HU fällig ist. Bei privat genutzten Pkw, Motorrädern und Pkw-Anhängern ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre erforderlich. Ausnahme: Bei neu in den Verkehr gebrachten Pkw sowie Anhängern bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig. Wer Sorge hat, eine HU zu versäumen, kann sich von der GTÜ mit wenigen Klicks im Zweijahresrhythmus daran erinnern lassen: https://www.gtue.de/de/privatkunden/vorgeschriebene-fahrzeuguntersuchungen/hauptuntersuchung-hu/hu-erinnerung.

5. Die Papiere. Bei der HU vergleichen die GTÜ-Prüfer die am Fahrzeugchassis angebrachte Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit jener im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dieses Dokument muss bei der HU vorgelegt werden, im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil II, landläufig Fahrzeugbrief genannt. Der Untersuchungsbericht der vorherigen HU spielt keine Rolle.