Kinder, Fahrräder, Straßenverkehr

Mit der GTÜ sicher auf dem Weg

Familiensache: Kinder auf dem Fahrrad benötigen doppelte Aufmerksamkeit

Während der Schulferien wird so mancher Fahrradständer vor Schulgebäuden und neben Kindergärten installiert, repariert, renoviert. Ihr Einsatz ist bald gefragt: Sie bieten Halt für eine bunte Menge Kinderfahrräder. Lob kommt aus den Reihen der Pädagoginnen und Pädagogen: „Gut so, denn jedes Fahrrad erspart ein Elterntaxi!“ Diesem Apell schließt sich die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gern an. Zugleich fasst die Prüforganisation ein paar Vorschriften zusammen, die ein sicheres Miteinander von manchen kleinen Fahrradfahrern und vielen großen Fußgängern auf dem Schulweg regeln.

Klare Regeln für die Kleinen

Da ist es nur gut, wenn die Eltern die Kleinen mit ein paar Regeln für den Verkehr auf Gehweg und Straße vertraut machen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fasst manches zusammen. Kinder dürfen ab einem Alter von sechs Jahren am Straßenverkehr teilnehmen, sofern ihr Kinderfahrrad den Vorschriften entspricht. Dazu gehören zwei Bremsen, Lichtanlage und Reflektoren. Den erfahrenen GTÜ-Experten liegt am Herzen, dass sich Erwachsene in Sichtweite von Kindern besonders genau an alle Verkehrsregeln halten. „Die Vorbildfunktion ist gar nicht zu überschätzen“, betonen die GTÜ-Experten, „einen Helm zu tragen gehört unbedingt dazu.“

Früh gelernt: Nie ohne Helm

Bis acht Jahre Gehweg-Pflicht

Altersgrenzen spielen eine große Rolle: Bis zum achten Geburtstag müssen die Kinder auf dem Gehweg fahren, natürlich mit Rücksicht auf Fußgänger. An Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Überqueren der Fahrbahn sollen sie absteigen und ihr Rad schieben. Bis sie zehn Jahre alt sind, dürfen die jungen Radler wählen zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn oder dem Radweg. Sind sie zehn oder älter, gelten die Regeln wie bei Erwachsenen (§ 2 Abs.5 StVO). Auch wenn manche Kinder zu diesem Zeitpunkt ihr Rad geradezu artistisch beherrschen und gekonnt Fußgänger umrunden: Der Gehweg ist ab dann gesperrte Zone. 

Kundige Begleitung erlaubt

Eine Ausnahme gibt es: Ist ein Kind noch keine acht Jahre alt, darf es durch eine Person von mindestens 16 Jahren auf dem Gehweg begleitet werden. Das Absteigegebot bei Fahrbahnüberquerungen gilt auch für diese Begleiter. Laut StVO darf „der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden“. Familien mit zwei Erwachsenen oder einem älteren Kind müssen sich somit trennen. Auf baulich abgetrennten Radwegen dürfen Kinder jeden Alters radeln.

Transport im Kindersitz

Und falls diese jungen Menschen eben doch noch nicht so weit sind, um mit dem eigenen Zweirad am Straßenverkehr teilzunehmen? Auch für den Transport der Kinder gibt es klare Regeln. Wer die Kleinen auf dem Rad oder im Anhänger mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Dazu müssen besondere Sitze für die Kinder am Fahrrad befestigt sein. Samt der Vorrichtungen, damit die Füße nicht zwischen die Speichen geraten können. Für Säuglinge ist der Kindersitz nicht geeignet, weil sie noch nicht aufrecht sitzen können. Nach oben ist das Altersgrenze für die Kinder auf maximal sieben Jahre begrenzt. Diese gilt nicht, wenn das beförderte Kind ein Handicap hat (§ 21 StVO Abs. 3). 

Zu zweit im Anhänger

Bis zu sieben Jahre alt dürfen Kinder auch sein, die in einem geeigneten Fahrradanhänger transportiert werden. Darin können sie auch zu zweit Platz nehmen. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub ADFC ist der Transport von älteren Kindern mit Lastenfahrrädern möglich, wenn dies aus der Beschreibung des Herstellers hervorgeht. Voraussetzung ist eine geeignete Sitzgelegenheit für jede Person samt Haltegriffen oder Trittbrettern.

Die Qual der (Mobilitäts-)Wahl

Ob nun Fahrrad-Kindersitz oder ein Radanhänger sinnvoller ist, hängt vom Einsatzgebiet ab. Für Kurzstrecken ist der Fahrradsitz gut geeignet. Ein temperamentvolles Kind hinten im Sitz kann allerdings die Balance stören. Der Anhänger ist sperriger beim Rangieren oder auf engen Wegen. Aber er bietet einen durchaus bequemen Platz für zwei und dazu Raum für Speisen, Trinkflasche oder Spielzeug.

Gut zu wissen: Bei der GTÜ erhalten Sie einen kostenlosen Ratgeber zum Thema „Kinder sicher unterwegs“.