- 23. November 2023
- Sicherheit & Praxis
- Rüdiger Abele
Neues Jahr, neue Regeln
Die HU-Plakette wird blau – und weitere Änderungen für 2024
Die HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild hat einen Durchmesser von knapp vier Zentimetern – und bleibt gern unbeachtet. Doch ein regelmäßiger Blick darauf kann Geld sparen. Denn wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass der dort gekennzeichnete Monat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten Überziehung sind es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind es 60 Euro samt einem Punkt im Zentralregister.
Grüne haben keine Wahl
Wer selbst auf die Plakette schaut: Klebt aktuell eine grüne Plakette auf dem Nummernschild, muss das Fahrzeug 2024 zur HU. Die beiden Ziffern in der Mitte stehen für das Kalenderjahr. Die Position der Plakette weist auf den vorgesehenen Monat der Hauptuntersuchung hin, er steht auf der Zifferblatt-ähnlichen Skala oben. Bestehen Pkw oder Motorrad alle technischen Prüfungen wie auch die Abgasuntersuchung, erhält das Nummernschild im kommenden Jahr eine blaue Plakette. Die Wiedervorführung erfolgt 2026.
Erinnern ist besser als bezahlen
Die GTÜ als Deutschlands größter amtlich anerkannter Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger setzt bei einer verspäteten Vorführung selbstverständlich kein Bußgeld an. Allerdings ist sie zu einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein. Daher ein guter Tipp: Die GTÜ selbst und die GTÜ-Partner im ganzen Land bieten einen kostenlosen HU-Erinnerungsservice. Einfach anmelden, und der Hinweis auf die nächste Untersuchung kommt rechtzeitig.
Reduzierter Zuschuss fürs E-Auto
Auch 2024 werden die Elektroautos ein großes Thema bleiben – und die Zuschüsse, die viele Entscheidungen für den Kauf eines E-Autos befeuern. Für potenzielle Käufer nicht uninteressant: Im neuen Jahr können private Käufer von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen 3.000 Euro als staatliche Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis des Fahrzeugs 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro – 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten.
Wird die Wallbox gefördert?
Übertrifft der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Jene für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen. Das Antragsdatum ist entscheidend, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann freilich erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben, Details stehen jedoch noch nicht fest. Ganz generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.
Fristen für Führerscheine
Mit der Fahrerlaubnis ist wie bei der HU-Plakette: Ein genauerer Blick kann sich lohnen. Wie sieht er aus, was steht darauf? Die Umstellung auf den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ist verpflichtend und in vollem Gang. Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen.
Das Alter entscheidet
Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998, also den alten grau- oder rosafarbenen „Lappen“, kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme: Wer seinen Führerschein vor 1953 erworben hat, darf mit dem Umtausch bis 19. Januar 2033 warten.
Gute Karten hat, wer…
Anders bei ersten nationalen Scheckartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 an ausgestellt wurden: Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Der neue Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.