Es geht um mehr als nur zu blinken

Das korrekte und sichere Abbiegen.

Kannst Du nicht blinken!? Wer hat sich das noch nicht gefragt, wenn vor ihm ein Fahrzeug plötzlich langsamer wird und dann ohne den Richtungsanzeiger abbiegt. Gut, wenn der Hinterherfahrende eine Vorahnung hatte. Besser aber sind natürlich weniger Überraschungen – und mehr Sicherheit. Gerade bei einem alltäglichen und scheinbar routinemäßigen Manöver wie diesem. Und doch lauern dort viele Gefahren und Fehlerquellen. Die GTÜ nennt neun Aspekte, um Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.

9. Vorfahrtsregeln beachten

Das Missachten von Vorfahrtsregeln ist eine der Hauptursachen für Unfälle. Deshalb ist es beim Abbiegen besonders wichtig, sich über die geltenden Vorfahrtsregelungen im Klaren zu sein. Befinden Sie sich auf einer Vorfahrtstraße oder müssen Sie ein Stoppschild beachten? Achten Sie auch auf parallel verlaufende Radwege.

8. Rechtzeitig Blinken

Das Blinken wird durch eine kleine, aber äußerst wichtige Handbewegung ausgelöst. Untersuchungen zeigen, dass viele Verkehrsteilnehmer das Blinken zunehmend vernachlässigen. Dabei ist es entscheidend, die beabsichtigte Richtungsänderung frühzeitig und deutlich anzukündigen. Gemäß Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dies verpflichtend. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

7. Klare Richtungsänderung

Beim Abbiegen muss der Blinker gesetzt werden, sobald man die gleichgerichtete Fahrbahn verlässt. Dies gilt sowohl für das Einbiegen in Straßen als auch für Einfahrten zu Parkplätzen oder Grundstücken. Auch bei abknickender Vorfahrt ist das Blinken erforderlich, um die Richtungsänderung anzuzeigen.

6. Blick in alle Richtungen

Ein konzentrierter Blick in Außenspiegel, Innenspiegel und über die Schulter ist beim Abbiegen unerlässlich. Andere Verkehrsteilnehmer können sich im toten Winkel befinden, daher ist ein vollständiges Erfassen der Verkehrssituation wichtig.

5. Beim Linksabbiegen weit links einordnen

Beim Linksabbiegen sollten sich Autofahrer möglichst weit links in ihrer Fahrspur einordnen, ohne den Gegenverkehr zu gefährden. In Einbahnstraßen ist es erlaubt, sich ganz links einzuordnen. Zudem sollte stets auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer wie etwa Fahrradfahrer geachtet werden, die möglicherweise die rote Ampel missachten.

4. Frühzeitig ans Rechtsabbiegen denken

Rechtsabbiegen erfordert ein frühzeitiges Einordnen auf der rechten Spur und rechtzeitiges Blinken. Der Schulterblick ist hier besonders wichtig, um Radfahrer oder Fußgänger, die Vorrang haben, nicht zu übersehen. Der Abbiegevorgang erfolgt in einem engen Bogen, um auf der richtigen Fahrspur zu bleiben.

3. Besonderheit grüner Pfeil

Der grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel und ist mit einem Stoppschild gleichzusetzen. Das heißt: An der Haltelinie muss gestoppt werden, beim Weiterfahren dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Ein leuchtender grüner Pfeil erfordert hingegen kein Anhalten, Vorsicht ist dennoch geboten.

2. Korrektes Verhalten im Kreisverkehr

Beim Einfahren in einen Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden, um keine irreführenden Signale zu senden. Der rechte Blinker ist erst zu setzen, wenn die gewünschte Ausfahrt erreicht wird. Bis zur Ausfahrt sollte der Fahrstreifen nicht verlassen werden. Bei entsprechender Beschilderung haben Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Ist kein Schild aufgestellt, gilt rechts vor links.

1. Rücksicht und Höflichkeit

Im Straßenverkehr ist gegenseitige Rücksicht immer hilfreich. Dies gilt besonders gegenüber Fußgängern, die unerwartet die Fahrbahn überqueren wollen. Ein freundliches Lächeln hebt allerseits die Laune – ganz im Gegensatz zum unnötigen Hupen.

Ökonomisch, ökologisch und sozial – Win, Win, Win

Nachhaltigkeit bei der GTÜ: Der WIN-Charta-Bericht

Bei der GTÜ ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort: Sie ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur. Das dokumentiert die Prüforganisation jedes Jahr mit dem WIN-Charta-Bericht, der jetzt für 2023 vorliegt. Die WIN-Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Unternehmen in Baden-Württemberg dazu anregt, sich systematisch und nachprüfbar für Nachhaltigkeit zu engagieren.

Ökologische Verantwortung: Maßnahmen und Ziele

Der aktuelle Bericht hebt hervor, wie die GTÜ ihre ökologische Verantwortung wahrnimmt. Dazu gehören Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes, etwa durch den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Unternehmensflotte. Zudem setzt die GTÜ auf nachhaltige Energiequellen und effiziente Ressourcennutzung in der Unternehmenszentrale in Stuttgart.

Soziale Verantwortung: Für Mitarbeiter und Gesellschaft

Neben ökologischen Aspekten widmet sich die GTÜ auch intensiv ihrer sozialen Verantwortung. Der WIN-Charta-Bericht 2023 betont die Bedeutung einer fairen und wertschätzenden Unternehmenskultur. Die GTÜ investiert in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, fördert Diversität und Inklusion und engagiert sich in sozialen Projekten. Beispielsweise unterstützt die GTÜ lokale karitative Organisationen.

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Innovation und Qualität

Wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist ein weiterer zentraler Pfeiler der WIN-Charta. Die GTÜ strebt danach, ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern und innovative Lösungen zu entwickeln, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Dies umfasst die Weiterentwicklung der technischen Fahrzeuguntersuchungen im Kontext der Digitalisierung und der Einführung umweltschonender Fahrzeugtechnologien.

Umfassendes Engagement für die Zukunft

Der WIN-Charta-Bericht 2023 zeigt eindrucksvoll, wie tief verwurzelt das Nachhaltigkeitsbewusstsein in der GTÜ ist. Durch das Zusammenspiel von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen trägt die GTÜ aktiv zu einer nachhaltigen Zukunft bei. Die freiwillige Selbstverpflichtung im Rahmen der WIN-Charta unterstreicht das Engagement der Prüfoorganisation, nicht nur als technischer Dienstleister, sondern auch als verantwortungsbewusster Akteur in der Gesellschaft zu agieren. Das Unternehmen wird ihre Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich weiterentwickeln. Daher ist der WIN-Charta-Bericht 2023 nicht nur ein Beleg für bisherige Erfolge, sondern auch ein Ansporn, weiterhin innovative und nachhaltige Wege zu gehen.

Der komplette WIN-Charta-Bericht 2023 ist hier zu finden: https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/win-charta/win-charta-unternehmen/detail/gtue-gesellschaft-fuer-technische-ueberwachung-mbh

Freundschaft mit dem Anhänger

Wichtige Tipps rund um die Fahrt mit dem Trailer

Wer einen Anhänger sein Eigen nennt, braucht sich um Freundschaften nicht zu sorgen. Die Sperrigkeiten des Lebens bescheren regelmäßige Anfragen. Manchmal mit dem Zusatz: „Kannst Du mir auch Deine Anhängerkupplung leihen?“ Weil diese natürlich fest mit dem Familien-Pkw verbunden ist, gehört der ebenfalls zum Freundschaftsdienst. Selbst ein kleiner 750-Kilogramm-Trailer weist hinsichtlich seiner ordentliche Ladekapazität einen Kombi in die Schranken. Bierbankgarnituren fürs Straßenfest, Kies für die neue Terrasse, zehn Müllsäcke nach der großen Party, die Kühl-Gefrier-Kombination beim Umzug – der Vielfalt des Lastentransports sind kaum Grenzen gesetzt. Aber mit Verleihen allein ist es nicht getan – Anhängernutzer sollten einige Punkte beachten, damit das Gespann sicher ans Ziel kommt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat fünf gute Tipps.

1. Vor dem Start kurz kontrollieren!

Ein Anhänger ist rasch mit einem Zugfahrzeug verbunden. Staubkappe vom Kugelkopf entfernen, Kupplung auf dem Kugelkopf einrasten, Stecker der Beleuchtung verbinden – fertig. So bleibt noch Zeit, um genauer hinzugucken und die wichtigsten Fragen der Checkliste im Kopf abzuarbeiten: Ist die Kupplung tatsächlich eingerastet? Stimmt der Reifendruck sowohl an Zugfahrzeug wie Anhänger? Ist das gesetzlich vorgeschriebene Abreißseil der Auflaufbremse wie vorgesehen mit der Anhängerkupplung verbunden? Hängen Abreißseil und Elektrokabel hoch genug über der Fahrbahn? Die Funktion von Blinker, Warnblinkanlage, Licht, Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger sollte vor jeder Fahrt überprüft werden.

2. Was kann das Zugfahrzeug?

Wie schwer darf der Anhänger sein, den das Zugfahrzeug ziehen darf? Fachlich ausgedrückt geht es um dessen Anhängelast. Die entsprechende Angabe steht in den Fahrzeugpapieren. Die Bandbreite ist groß. Einige Pkw sind für den Anhängerbetrieb gänzlich ungeeignet. Mancher Pkw schafft 500 Kilogramm, andere dafür sogar 3.500 Kilogramm. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem Motorleistung, Getriebe und Bremsen. Das führt dazu, dass die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe deutlich variieren kann.

Unterschieden wird außerdem zwischen ungebremsten und gebremsten Anhängern. Pkw-Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. Beispiel: Bei vielen beliebten Kompaktwagen beträgt die Anhängelast rund 600 Kilogramm (ungebremst) und 1.500 Kilogramm (gebremst). Die Stützlast, mit der die Kupplung auf dem Kugelkopf liegt, beträgt in vielen Fällen 75 Kilogramm. Tipp der GTÜ: Wer einen Anhänger nutzen möchte, sollte sich vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos gründlich über die Anhängelast informieren.

3. Zu schwer ist zu gefährlich!

Ein zu schwerer Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erschwert die Kontrolle des Fahrers über den Gesamtzug. Die Schleudergefahr steigt und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem können Schäden an Zugfahrzeug wie Anhänger entstehen. Prallt bei einem Unfall ein Fahrzeug von hinten auf Anhänger oder Anhängerkupplung, sollte die komplette Zugvorrichtung unbedingt durch einen Sachverständigen überprüft werden. Die GTÜ-Experten stehen dafür bereit, denn Schäden sind für den Laien oft nicht erkennbar.

4. Es braucht den richtigen Führerschein!

Weit verbreitet ist der Führerschein Klasse B. Mit ihm dürfen kleine 750-Kilogramm-Anhänger ans Zugfahrzeug gekuppelt werden. Caravan und Bootsanhänger wiegen jedoch meist mehr. Dann ist zu beachten, dass der Gesamtzug nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge macht der Führerschein B96 möglich. Der lässt sich im Rahmen eines Ein-Tageskurses mit theoretischem und praktischem Unterricht ohne Prüfung erwerben. BE lautet die Bezeichnung eines Führerscheins, bei dem Zugfahrzeug wie Anhänger jeweils 3,5 Tonnen wiegen dürfen, also zusammen maximal sieben Tonnen. Der setzt das Bestehen einer praktischen Prüfung voraus.

5. Was kostet der Spaß?

Ein neuer 750-Kilogramm-Anhänger mit Plane lässt sich für einen dreistelligen Euro-Betrag erwerben. Der Markt für gebrauchte Exemplare ist leergefegt. So ein Exemplar kostet jährlich rund 30 Euro Steuer pro Jahr. Für die Versicherung sind es zwischen 50 und 100 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Hauptuntersuchung fällig, dafür stehen die flächendeckend in Deutschland vertretenen GTÜ-Prüfstützpunkte zur Verfügung. Kosten: rund 40 Euro. Zwei Wochen darf der Anhänger ohne Zugfahrzeug einen Parkplatz auf einer öffentlichen Fläche belegen, dann muss er bewegt werden. Was mit einem großen Freundeskreis locker gelingt. Auch beliebt: eine Anhängergemeinschaft, um die Kosten zu teilen.