Wann muss der Camper zur Hauptuntersuchung?

Ob Wohnmobil oder Caravan – es gibt klare Regeln.

Der Caravaning-Sommer kann kommen

Der Campingboom ist ungebrochen: Immer mehr Menschen begeistern sich für den Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen und genießen die ganz besondere Atmosphäre des Unterwegsseins mit dem eigenen Zuhause auf Rädern. Entsprechend hoch waren die Neuzulassungen im vergangenen Jahr: In Deutschland wurden insgesamt rund 107.000 Freizeitfahrzeuge gekauft. Dabei waren besonders Wohnmobile gefragt, die um mehr als vier Prozent auf 81.420 Neuzulassungen zulegten.

Andere Fristen als beim Pkw

Und wie es bei einem Neuwagen so ist: Die Hauptuntersuchung ist nach drei Jahren fällig, oder? Ganz so einfach ist es in diesem Fall nicht: „Die Fristen unterscheiden sich je nach Fahrzeugkategorie von den Terminen, die beim Personenwagen gelten. Nur bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und bei Wohnwagen bis 0,75 Tonnen gilt die Regel, dass die erste HU nach 36 Monaten absolviert werden muss und danach alle 24 Monate, sagt Jeremias Bernhardt, Fachgruppenleiter im Kompetenzzentrum der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Je schwerer, desto häufiger

Bei schwereren Fahrzeugen ist es anders: Wohnmobile über 3,5 und bis zu 7,5 Tonnen müssen von Beginn an und bis zum sechsten Betriebsjahr alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung und danach jährlich. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen bereits ab der Zulassung alle 12 Monate zur HU vorgeführt werden. Ähnlich ist es bei den Wohnwagen: Hier verlangt der Gesetzgeber für die Klasse über 0,75 Tonnen und bis 3,5 Tonnen eine HU alle 24 Monate und bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. „Bei Freizeitfahrzeugen mit Saisonkennzeichen muss der Prüftermin im ersten Betriebsmonat nachgeholt werden, sollte die HU außerhalb des Betriebszeitraumes abgelaufen sein“, erläutert Jeremias Bernhardt.

Urlaub ohne Prüfungsangst

Furcht vor der Hauptuntersuchung braucht kein Camper zu haben. Denn wer bei seinem gut gepflegten Fahrzeug selbst einen ungefähr halbstündigen Check ausführt, kann viele mögliche Mängel prüfen und leicht selbst abstellen.

Die HU-Checkliste für Wohnwagen und Wohnmobile gibt es hier zum Download auf der GTÜ-Website.

Papiere dabei?

Zur Hauptuntersuchung sind einige Papiere mitzubringen, allen voran -die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Für besonderes Zubehör und Anbauten (wie z.B. Sonderräder, Mover, etc.) gibt es oft separate ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), diese Dokumente müssen ohnehin immer an Bord sein. Die Gasprüfung ist seit 1. April 2022 nicht mehr Teil der HU, sondern wird separat durchgeführt. Jedoch ist im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin der Zustand der Flüssiggasanlage der Heizung zu prüfen und zu bewerten. Etwas vertrackt derzeit: Sie bleibt verpflichtend, den jetzigen Turnus jedoch hat der Gesetzgeber noch nicht abschließend geklärt. Daher empfiehlt es sich, die Gasprüfung weiterhin alle zwei Jahre kontrollieren zu lassen. Am einfachsten natürlich ebenfalls in der GTÜ-Prüfstelle an einem gemeinsamen Termin mit der HU. In diesem Fall sollte auch das gelbe Prüfheft, sowie eine ggfs. auf einem separaten Ausdruck erfolgte Erstbescheinigung der verbauten Gasanlage dabei sein.

Feriengefühle in der Prüfstelle

„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Fahrzeuge oft sehr gepflegt sind. Das gilt vor allem für jene, die über die Wintermonate im Trockenen stehen und im Herbst ordentlich Winterfest gemacht wurden“, sagt Experte Bernhardt. „Einen positiven Eindruck hinterlässt der wichtige HU-Termin nach bestandener Prüfung aber nicht nur wegen der neuen Plakette: Viele GTÜ-Partner schätzen den Besuch der Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen auch deshalb, weil eigentlich jedes Fahrzeug mit vielen tollen Geschichten verbunden ist: Diese Erlebnisse – aber auch die Vorfreude auf die nächste Fahrt – teilen die Kunden gern mit den Fachleuten der GTÜ vor Ort. So kommt jedes Mal ein bisschen Ferienfeeling in die Prüfstelle.“

Klappe zu erst dann, wenn alles erfüllt ist…

Lust auf mehr zum Thema Caravaning? Weitere Informationen zu verschiedenen Themenschwerpunkten gibt es in unserer Caravan-Serie hier auf dem GTÜ-Blog:

Fünf GTÜpps für den Campingstart
Gut gebremst auf große Fahrt
Sicher beladen auf Campingtour
Mit Vollgas in die Ferien

Sicher verreisen mit Jeremias Bernhardt

Abwechslungsreich und spannend: neuer GTÜ-Caravaning-Ratgeber

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH unterstützt die Caravaning-Begeisterung mit ihrer Kompetenz zum Thema Sicherheit: Ab sofort ist ein informativer und spannender Caravaning-Ratgeber erhältlich, zugleich Band 1 einer neuen GTÜ-Ratgeberreihe. Zu haben ist er bei allen GTÜ-Partnern. Auf 100 Seiten enthält er kompaktes Wissen zu allen wichtigen Bereichen, unter anderem: Die zehn wichtigsten Caravan-Fakten im Check, ein Überblick zu den verschiedenen Fahrzeugen und Größen, Gebrauchtkauf, Grundausstattung, Bordtechnik und natürlich sicherheitsrelevante Themen wie Hauptuntersuchung, Gasprüfung, Fahren. An vielen Stellen geben die GTÜ-Experten außerdem Tipps aus ihrer umfangreichen Praxis. Weitere Infos gibt es hier auf der Website der GTÜ.

Gelb macht den Unterschied

Seit 100 Jahren regelt die Ampel mit drei Farben den Straßenverkehr.

(Foto: Jamie Street)

Politisch ist die „Ampel“ mit den drei Farben Grün, Gelb und Rot in Deutschland seit Dezember 2021 bundesweit als Regierungskoalition präsent. Das entsprechende Verkehrszeichen für die Sicherheit auf der Straße ist 100 Jahre älter.

Die gute Idee hat der „Black Edison“

Den Begriff der „Ampelkoalition“ versteht heute jeder auf Anhieb, denn das Verkehrszeichen mit den drei Farben Grün, Gelb und Rot kennt jedes Kind. Der Erfinder Garrett Morgan aus Cleveland im US-Bundesstaat Ohio hat sich das brillante Konzept mit den unterschiedlichen Stufen ausgedacht: Sein Verkehrszeichen zeigt neben „Stop“ und „Go“ auch das Signal „Caution“ („Vorsicht“) beim Wechsel zwischen den beiden Signalstellungen. Diesen direkten Vorläufer der modernen Verkehrsampel meldet der begabte afroamerikanische Erfinder, der sich selbst den „Black Edison“ nennt, am 27. Februar 1922 zum Patent an.

Die ersten Anlagen explodieren

Los ging es mit der Ampel aber erst einmal nur zweifarbig. Denn die ersten Anlagen Ende des 19. Jahrhunderts kennen nur die Signale „Halt“ und „vorsichtige Fahrt“ – so wie die Ampel, die der britische Ingenieur J. P. Knight nach einem Vorbild aus der Leit- und Sicherungstechnik der Eisenbahn entwickelt. 1868 wird seine gasbeleuchtete Ampel in London aufgestellt, bereits im folgenden Jahr nach einer Explosion aber wieder abgebaut. Anfang des 20. Jahrhunderts kommen die ersten elektrischen Ampeln auf – sie folgen ebenfalls dem Prinzip, das bis heute für Fußgängerampeln gilt.

Erfindungsreich: Garrett Morgan

Berlin bekommt einen Ampelturm

In den Jahren nach Morgans Erfindung tritt die moderne Straßenverkehrsampel ihren Siegeszug um die Welt an. Prominent fällt das Debüt in der deutschen Hauptstadt Berlin aus: In bester Lage auf dem Potsdamer Platz wird im Dezember 1924 der sogenannte „Ampelturm“ eröffnet. Dessen Lichtzeichenanlage regelt den Verkehr der fünf in den Platz einmündenden Straßen. Das Original wird 1937 abgerissen, seit 1997 steht eine Rekonstruktion auf dem Potsdamer Platz. Bedient wird der ursprüngliche Ampelturm von einem Verkehrspolizisten, der hoch über dem Pflaster in seinem verglasten Ausguck über den Verkehr wacht. Vom Standort dieses historischen Kanzel-Amts aus der Ära der Weimarer Republik sind es heute mit dem Auto gerade einmal fünf Minuten bis ins bundesdeutsche Kanzleramt.

Fast wie neu: der Ampelturm auf dem Potsdamer Platz (Foto: Goke Obasa)

Wenn die Ampel zur Uhr wird

Ob (wie am Anfang) von Hand bedient oder mit Steuerungsanlage (erst elektromechanisch, heute elektrisch oder digital): Ampeln sind wichtig, denn sie tragen zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Wenn man gefühlt endlos bei rotem Signal warten muss, nervt es trotzdem. Dieses Warten fällt Mitte des 20. Jahrhunderts an einigen Ampelkreuzungen etwas leichter. Denn dort sind die sogenannten Heuer-Ampeln installiert. Sie bestehen aus farbigen Scheiben, über die ein Zeiger wandert. Weist er auf das grüne Feld, darf man fahren, bei Rot muss der Autofahrer warten. Der Vorteil: Jeder Verkehrsteilnehmer sieht genau, wann die Ampel „umspringen“ wird. Heuer-Ampeln sind längst aus dem Straßenbild verschwunden. Heute gibt es Lösungen wie das Konzept der „Grünen Welle“, die Ampeln so synchronisiert, dass beim Einhalten einer bestimmten Geschwindigkeit der Verkehr fließt.

Digital und divers

Die meisten Ampeln werden heute „bedarfsabhängig“ gesteuert, wie es in der Sprache der Planer heißt – also möglichst passend zur jeweiligen Verkehrssituation. Dazu sind sie über Kabel oder Funk vernetzt, erhalten Informationen von Sensoren wie zum Beispiel Induktionsschleifen im Straßenbelag. Das Management großer Ampelnetze ist sogar in die Cloud gewandert. Das Digitale ist ein Trend, die Diversität der Ampel aber auch. Wenn bei Fußgängerampeln die Silhouetten gleichgeschlechtlicher Paare oder Fernsehmaskottchen wie die Mainzelmännchen gezeigt werden sollen, braucht es eine Sondergenehmigung für die Abweichung von den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA).

Tausche Lappen gegen Karte

Die Zeit läuft: Papierführerscheine (und nicht nur die) müssen ab 2022 gegen fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Aber wie genau funktioniert das eigentlich, und für wen gelten welche Fristen? Der GTÜ-Blog gibt Antworten auf fünf wichtige Fragen.

Die rosa Zeiten sind für viele Führerscheininhaber bald vorbei

Müssen wir den heißgeliebten „Lappen“ jetzt abgeben?

Jein.

Es müssen zwar alle alten Papierführerscheine von 2022 bis 2033 gegen die schon aktuell geltenden, fälschungssicheren EU-Varianten umgetauscht werden. Das betrifft rund 15 Millionen Dokumente. Darunter sind graue und rosafarbene Papierführerscheine der Bundesrepublik sowie Fahrerlaubnisse der DDR. Aber das hat nichts mit dem umgangssprachlichen „Führerschein abgeben“ zu tun: Denn lediglich das Dokument läuft ab, nicht die Gültigkeit der mit theoretischer und praktischer Prüfung erworbenen Fahrerlaubnis.

Außerdem darf man nach dem Umtausch das alte, als ungültig gekennzeichnete Dokument wenigstens zur Erinnerung behalten. Und noch ein kleiner Trost für alle, die an ihrem Führerschein mit Passbild aus längst vergangenen Jahrzehnten hängen: Die Umtauschpflicht gilt auch für die Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben worden sind. Sie machen den Rest der insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine aus, die in den kommenden Jahren ausgetauscht werden müssen.

2022 oder 2033: Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Kommt darauf an.

Die Stichtage sind klar, aber ein bisschen umständlich geregelt: Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, bei Scheckkartenführerscheinen kommt es auf das Ausstellungsjahr an. Sowohl bei der klassischen „Pappe“ wie auch bei den Karten sind die Fristen gestaffelt. Von 2022 bis 2025 sind die Fristen für Papierführerscheine gesetzt. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst 2033 umgetauscht haben. Die Kartenführerscheine verlieren von 2026 bis 2033 ihre Gültigkeit.

Den Anfang machen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Sie müssten ihren Führerschein eigentlich schon bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Weil die Ämter unter Coronabedingungen aber nicht die notwendigen Kapazitäten haben, ist die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Ab 2026 kommen in acht Gruppen die Scheckkartenführerscheine dran.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:

Ihr GeburtsjahrUmtausch Ihres Führerscheins bis spätestens
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
(Quellen: BMDV, Verbraucherzentrale)

Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:

AusstellungsjahrUmtausch Ihres Führerscheins bis spätestens
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033
(Quellen: BMDV, Verbraucherzentrale)

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Der Wohnort entscheidet.

Manchen Kommunen sind flexibel und ermöglichen den Umtausch auch in Bürgerbüros und Rathäusern. „Wir bringen den Führerschein näher an die Tür“, wirbt beispielsweise eine Verwaltungsspitze.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass der Führerschein in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umzutauschen ist. Zu finden beispielsweise in der Kreisstadt oder im Landratsamt. Obacht: An manchen Orten kann der Antrag ausschließlich per Post gestellt werden. Woanders auch persönlich.

Was brauche ich für den Umtausch, und wieviel kostet er?

Beides ist überschaubar.

Unbedingt notwendig sind ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), der alte Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Die Gebühr beträgt meist zwischen 25 und 30 Euro.

Etwas komplizierter wird es, wenn der neue Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt werden soll als der alte – das ist typisch für einen Wohnortwechsel. Dann benötigt der Antragsteller zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der früher zuständigen Behörde.

Wenn ich den Umtausch geschafft habe, wie lange gilt dann der neue Führerschein?

Exakt 15 Jahre, bei PKW und Motorrädern.

Auch hier gilt wieder, dass sich die zeitlich begrenzte Gültigkeit lediglich auf das Dokument bezieht und nicht auf den Status der Fahrerlaubnis. Alle Fahrberechtigungen bleiben erhalten. Deshalb sind bei Pkw- und Motorradführerscheinen für den Umtausch oder die Erneuerung keine neuen Prüfungen notwendig.

Bei Bus- und Lkw-Führerscheinen gelten andere Bedingungen. Unter anderem sind die Fahrerlaubnisse schon heute meist für fünf Jahre befristet, wenn sie ab dem 1. Januar 1999 abgelegt worden sind. Ab dem 50. Lebensjahr gibt es zudem eine Eignungsprüfung.

An den Gang zur Behörde in Sachen Fahrerlaubnis können sich Autofahrer also schon mal gewöhnen. Dass der EU-Führerschein für Pkw und Motorräder alle 15 Jahre erneuert werden muss, ist aber nicht neu. Das gilt schon heute bei deutschen Führerscheinen, die seit 2013 ausgestellt worden sind.

Zusätzliche Details zum Führerscheinumtausch

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es zum Beispiel beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bei den Verbraucherzentralen und bei Automobilclubs.